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35 Jahre Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland

Am 17. Juni 2026 jährt sich der 35. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Dieses Dokument, das 1991 von Jan Krzysztof Bielecki, Krzysztof Skubiszewski, Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher unterzeichnet wurde, hatte enorme Bedeutung für den Wiederaufbau der Beziehungen zwischen beiden Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg.

Dank des Vertrags war es möglich, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Gesellschaft, Kultur, Bildung und Wirtschaft auszubauen. Heute verbinden Polen und Deutschland enge Kontakte und eine intensive Zusammenarbeit auf vielen Ebenen.

Die Bedeutung dieser Veränderungen hob Knut Abraham, Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit, hervor:

Wenn wir heute, 35 Jahre nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags, auf unseren großen östlichen Nachbarn schauen, sehen wir Beeindruckendes. Polen ist der fünftgrößte Wirtschaftspartner Deutschlands, ein modernes, gut organisiertes, selbstbewusstes und starkes Land. Die Zeit des Juniorpartnerismus ist in unserem Verhältnis vorbei. Polen ist längst kein Juniorpartner mehr. Es ist in vielem sogar Vorbild geworden. Wir Deutsche sind heute dankbar, dass Polen seinerzeit mit dem Nachbarschaftsvertrag uns die Hand gereicht hat und die von uns angebotene Hand ergriffen hat.

Der Vertrag hatte für die Deutsche Minderheit in Polen eine besondere Bedeutung. Er war das erste internationale Dokument, das die Existenz der Deutschen Minderheit in Polen anerkannte und ihre Rechte garantierte. Er ermöglichte die freie Gründung von Organisationen sowie die Pflege von Sprache und Kultur.

Er schuf zudem die Grundlagen für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Kommunalverwaltungen. Wie Łukasz Jastrzembski, Vorstandsmitglied des VdG und Bürgermeister von Leschnitz, betont:

Der Aufbau von Vertrauen zwischen Nachbarn erfordert Zeit, Arbeit und Engagement, und die Kommunalverwaltungen in Polen und Deutschland waren ein sehr wichtiger Bestandteil dieses Prozesses. Der Vertrag trug zur Umsetzung dieser Aufgaben bei, wie beispielsweise am Beispiel der Gemeinde Leschnitz in den 90er Jahren. Damals, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in Polen, unterstützten deutsche Gemeinden unsere Gemeinden bei ganz alltäglichen Dingen wie Möbeln, Computern und der Ausstattung von Gesundheitszentren. Denn all das fehlte uns. In Polen war die Kommunalverwaltung in den 90er Jahren gerade erst im Entstehen begriffen. In Deutschland war die Kommunalverwaltung bereits etabliert, sodass man uns auch bestimmte Praktiken vermitteln konnte.

Dank des Vertrags sind Tausende von Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden und Organisationen auf beiden Seiten der Grenze entstanden. Wie Łukasz Jastrzembski betont, hat dies auch die Grundlage für eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten, Feuerwehren und Sportvereinen geschaffen. Für viele junge Menschen war dies eine Gelegenheit, nach Deutschland zu reisen, neue Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags sind auch die Gespräche des deutsch-polnischen Runden Tisches. An den 2010 ins Leben gerufenen Treffen nehmen Vertreter der Regierungen Polens und Deutschlands, der Deutschen Minderheit in Polen sowie der Polen in Deutschland teil. Ihr Ziel ist es, die Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags zu überwachen und Lösungen für die Rechte und Bedürfnisse beider Gemeinschaften zu erarbeiten.

Auch 35 Jahre nach seiner Unterzeichnung ist der Vertrag über gute Nachbarschaft nach wie vor ein Symbol für Dialog und gegenseitiges Vertrauen. Für die Deutsche Minderheit in Polen ist er ein starkes Fundament, das es ermöglicht, Sprache, Kultur und Erbe zu pflegen und an künftige Generationen weiterzugeben.

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