Beauftragter für Bürgerrechte: Kürzung der Haushaltsausgaben – nicht auf Kosten des Unterrichts der Sprache nationaler Minderheiten

Beauftragter für Bürgerrechte: Kürzung der Haushaltsausgaben – nicht auf Kosten des Unterrichts der Sprache nationaler Minderheiten

Am 27. Dezember 2021 wandte sich der Abgeordnete der deutschen Minderheit Ryszard Galla zusammen mit dem VdG-Vorsitzenden Bernard Gaida und dem Vorsitzenden der SKGD in Oppeln Rafał Bartek an den Beauftragten für Bürgerrechte Marcin Wiącek im Zusammenhang mit dem im polnischen Sejm abgestimmten Antrag für die Kürzung der Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen. Als Antwort darauf hat der Menschenrechtsbeauftragte ein entsprechendes Schreiben an den Premierminister Mateusz Morawiecki und den Sprecher des Senats Tomasz Grodzki vorgelegt. Die Stellung wurde am 7. Januar 2022 veröffentlicht:

„Als Beauftragter für Bürgerrechte kann ich nicht damit zustimmen, dass die Reduzierung der Haushaltsausgaben auf Kosten von Gemeinschaften oder Gruppen erfolgen sollte, die in verschiedenen Bereichen des sozialen oder kulturellen Lebens oft marginalisiert werden und zu deren besonderen Unterstützung die staatlichen Institutionen verpflichtet werden“, schreibt Marcin Wiącek.

Weiter setzt er fort: „Die Folge kann auch eine Verschlechterung der Rechtslage aller Minderheiten sein, auf die im Gesetz vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache Bezug genommen wird. Dies sind polnische Bürger, die Minderheiten angehören: Weißrussen, Litauer, Lemko, Deutsche, Armenier, Slowaken, Roma, Russen, Ukrainer, Juden und die Gemeinschaft, die die Regionalsprache – Kaschubisch – spricht.“

In Übereinstimmung mit dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 ist Polen verpflichtet, die Voraussetzungen für den Erhalt und die Entwicklung der Kultur durch Angehörige nationaler Minderheiten sowie für die Bewahrung wesentlicher Elemente ihrer Identität zu unterstützen und zu schaffen. Es geht unter anderem darum, das Recht jedes Menschen, der einer nationalen Minderheit angehört anzuerkennen, seine Sprache zu lernen. Jedes Fehlen einer wirksamen Durchsetzung dieser Befugnisse kann daauf hindeuten, dass Polen seine Verpflichtungen verletzt, die sich aus dem Übereinkommen ergeben.

„Während ich auch die Bemühungen der dem Ministerpräsidenten bisher unterstellten Organe und Institutionen schätze, rechne ich auch auf entscheidene Schritte im Bereich des Schutzes der Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen“, betont der Beauftragte.

Der vollständige Text der Stellung ist auf der Website des Bürgerbeauftragten HIER verfügbar. Morgen, am 11. Januar 2022, soll sich der Senat mit dem Haushaltsentwurf für 2022 befassen.

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