Seit der Ankündigung der Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft über die Reduzierung der Stundenzahl für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache hat sich der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen wiederholt mit Briefen an die polnische Regierung gewandt. Vor einigen Tagen erhielten wir schließlich eine Antwort dazu.
Als Antwort auf den Appell vom 24. Februar 2022 und nachfolgende Schreiben, in denen Sie das Postulat aufgestellt haben, dass der Premierminister einen Antrag an den Ministerrat auf Aufhebung der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 stellt (…) stelle ich folgenden Standpunkt dar. (…)
Die Begründung für den Antrag stützte sich auf Vorwürfe der Unvereinbarkeit von Durchführungsrechtsakten des Ministers für Bildung und Wissenschaft mit der Verfassung der Republik Polen und mit internationalen Abkommen. Mit einer in dieser Form strukturierten Begründung wird es gerechtfertigt zu bestimmen, welche Behörde für eine Entscheidung über die Übereinstimmung des Durchführungsgesetzes mit der [polnischen] Verfassung und mit internationalen Übereinkünften zuständig ist. (…)
Gemäß dem Wunsch des Verfassungsgebers ist das Verfassungsgericht die zuständige Behörde für die Prüfung der Übereinstimmung der von zentralen staatlichen Organen erlassenen Rechtsvorschriften mit der Verfassung der Republik Polen. (…) In Anbetracht der oben angeführten Argumente ist der Schluss zu ziehen, dass die Einleitung des in Artikel 149 Absatz 2 Nummer 2 der Verfassung der Republik Polen geregelten Verfahrens in der dargestellten tatsächlichen und rechtlichen Situation verfrüht ist.
Ein ähnliches Schreiben zur Verteidigung von Deutsch als Minderheitensprache richtete vor einigen Wochen Abgeordneter der deutschen Minderheit, Ryszard Galla: Gemeinsam mit den Abgeordneten Krystyna Szumilas und Barbara Nowacka rief er zur Aufhebung der oben genannten Verordnung auf. Auch diese Intervention erwies sich jedoch als vergeblich.
„Die Antwort, die wir erhalten haben, ist, gelinde gesagt, sehr unbefriedigend. Darin bezog sich der stellvertretende Leiter der Kanzlei des Ministerpräsidenten überhaupt nicht auf unsere zahlreichen Argumente für die mangelnde Übereinstimmung dieser Verordnung mit nationalen Vorschriften, einschließlich in erster Linie mit der Verfassung der Republik Polen sowie mit Vorschriften von internationalem Rang. In dieser Frage wurden wir an das Verfassungsgericht verwiesen. In der Zwischenzeit kann der Ministerrat in Übereinstimmung mit der Verfassung auf Antrag des Premierministers die Verordnung des Ministers aufheben. Wenn der Premierminister eine solche Anfrage stellen kann, sollte er dies sofort tun. Die Verordnung vom 4. Februar dieses Jahres steht eindeutig im Widerspruch zur polnischen Rechtsordnung. Sich hinter dem Verfassungsgericht zu verstecken zeigt, dass es auf Seiten des Ministerrats keinen Willen gibt, in dieser Angelegenheit zu handeln“,
kommentiert der Abgeordnete Galla.
Vollständiger Inhalt der an den Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften gerichteten Antwort des Premierministers ist HIER zum Nachlesen (das Schreiben ist in polnischer Sprache).