Bekanntmachung der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (KWRMNiE)
Am 1. Juni 2022, während der 78. Sitzung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (KWRMNiE), setzte die Mehrheit der KWRMNiE-Mitglieder, die nationale und ethnische Minderheiten und die Gemeinschaft vertreten, die sich der Regionalsprache bedient, ihre Teilnahme an der Arbeit dieses Beratungsgremiums des [polnischen] Premierministers aus.
Der Grund für eine so dramatische Entscheidung war die weitere Geltung der Bestimmungen, die die deutsche Minderheit im Bereich des Unterrichts der Minderheitensprache diskriminieren (Verordnung des [polnischen] Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise der Wahrnehmung von Aufgaben durch Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die es ihnen ermöglichen, das Gefühl der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern zu wahren, die zu nationalen und ethnischen Minderheiten und der Gemeinschaft, die die Regionalsprache verwendet, sowie die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 10. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung über die Art und Weise der Aufteilung des Bildungsteils des allgemeinen Zuschusses für lokale Gebietskörperschaften im Jahr 2022) und das Fehlen von Maßnahmen seitens der [polnischen] Regierung, um diese Situation zu ändern.
Diese Vorschriften führen in Polen ab dem 1. September 2022 zwei Standards für den Sprachunterricht nationaler Minderheiten ein: einen für die deutsche Minderheit in Höhe von 1 Stunde pro Woche und einen anderen – für andere Minderheiten – in Höhe von 3 Stunden pro Woche. Es ist schwierig, sich in einem demokratischen Rechtsstaat eine Situation vorzustellen, in der die Sprache einer der Minderheiten nach anderen Regeln unterrichtet wird als die der anderen Minderheiten. Dies bedeutet, dass der Staat seine Bürger, die sich in der gleichen Situation befinden, unterschiedlich behandelt und führt somit zu einer Diskriminierung von Bürgern der Republik Polen, die Schüler der deutschen Minderheit sind, aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Die Bestimmungen dieses Rechtsakts stehen im Widerspruch zur Verfassung der Republik Polen, zum Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und die Regionalsprache sowie zu den von Polen ratifizierten internationalen Übereinkommen.
Nach den Erklärungen des Vertreters des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft während der 77. Sitzung der KWRiMNiE am 27. April dieses Jahres (die zum Grund für den Verzicht – bereits damals – auf die Aussetzung der Teilnahme an der Arbeit der Gemeinsamen Kommission wurden), erhofften die Mitglieder der Gemeinsamen Kommission, die Minderheiten vertraten, dass intensive Maßnahmen ergriffen würden, um die Vorschriften zur Diskriminierung der deutschen Minderheit zu ändern. Es fand ein Treffen statt, nach dem wir abgesprochen haben, den vereinbarten Termin des 78. Treffens der KWRiMNiE um einige Wochen zu verschieben, um die Möglichkeit für weitere Tätigkeiten und Gespräche zu geben. Leider war dies das einzige Treffen, und die angekündigten Schritte, die unumkehrbaren Konsequenzen im Bildungssystem verhindern könnten, wurden nicht unternommen. Wir hofften, dass wir auf dem 78. Treffen der KWRiMNiE über weitere Maßnahmen informiert würden. Das Fehlen einer Aussicht auf eine Änderung des Rechtsstatus, der die deutsche Minderheit diskriminiert, wurde durch die Rede des Vertreters des Ministers für Bildung und Wissenschaft (in dem entsprechenden Punkt der Tagesordnung der 78. Sitzung der KWRiMNiE) und die Vorbereitung von Vorschriften durch das polnische Ministerium für Bildung und Wissenschaft über den Kernlehrplan zur Umsetzung diskriminierender Grundsätze, die zur Stellungnahme des KWRiMNiE geschickt wurden, bestätigt.
In dieser Situation beschloss die Mehrheit der Mitglieder der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, die die nationalen und ethnischen Minderheiten und die Gemeinschaft vertreten, die die Regionalsprache verwendet, ihre Teilnahme an der Arbeit dieses Gremiums auszusetzen. Insgesamt haben 14 Mitglieder der KWRiMNiE (darunter bereits ab 1. April 2022 zwei Vertreter der deutschen Minderheit) von 20 Vertretern von Minderheiten, die derzeit in der Gemeinsamen Kommission sitzen, ihre Teilnahme an der Arbeit der Kommission ausgesetzt. Dies ist ein Akt der Verzweiflung der Mitglieder der Gemeinsamen Kommission, der darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf das Ausmaß des Problems der rechtlichen Diskriminierung von Minderheiten, insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche, zu lenken.
Die Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten ist ein Gremium für den Dialog über die Politik des Staates gegenüber der Minderheiten. Sie erfüllt ihre Rolle nicht in einer Situation, in der es keinen wirklichen Dialog über ein so grundlegendes Thema wie die offene rechtliche Diskriminierung einer der Minderheiten gibt, die nicht nur in der polnischen Minderheitenpolitik der letzten Jahrzehnte, sondern auch auf europäischer Ebene ein Phänomen ist.
Die Mitglieder der KWRiMNiE, die ihre Teilnahme an der Arbeit der Gemeinsamen Kommission ausgesetzt haben, hoffen auf eine rasche Wiederherstellung des normalen Funktionierens dieses Gremiums, was möglich sein wird, nachdem die polnische Regierung echte Maßnahmen ergriffen hat, die zu einer Änderung des Rechtsstatus führen, dessen Folge die Diskriminierung der deutschen Minderheit ist. Erst dann können die Mitglieder der Gemeinsamen Kommission, die ihre Teilnahme an den Arbeiten ausgesetzt haben, zu den Tätigkeiten der Gemeinsamen Kommission aktiv zurückkehren.
Mitglieder der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, die nationale und ethnische Minderheiten und die Gemeinschaft vertreten, die sich der Regionalsprache bedient, die ihre Teilnahme an der Arbeit von KWRiMNiE ausgesetzt haben
6. Juni 2022