Wähle den Bundestag

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Vor wenigen Tagen, am 23. Mai, gab es einen besonderen Jahrestag. An diesem Tag, nämlich im Jahr 1949, verkündete Konrad Adenauer, der Präsident des Parlamentarischen Rates, ein Dokument, das man Grundgesetz genannt hat, um die Bezeichnung Verfassung zu vermeiden. Man könnte sagen, es entstand auf Wunsch der Besatzungsmächte der drei westlichen Zonen: der britischen, amerikanischen und französischen. 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates arbeiteten neun Monate an dem Gesetz, ohne es Verfassung zu nennen, um damit nicht zufällig eine endgültige Teilung Deutschlands in Ost und West zu sanktionieren. Eine Verfassung sollte vom vereinten Deutschland ausgearbeitet werden.

Die Begründer des Grundgesetzes vertraten dabei diejenigen Deutschen, die in keinem Fall mit dem Machtapparat des Dritten Reiches verbunden waren, mehr noch, sie wurden von ihm schikaniert. Auf ihnen lastete nun die Verantwortung, ein demokratisches Deutschland aufzubauen, zugleich aber die nationale Kontinuität beibehaltend. Das Gesetz bediente sich nicht des Begriffes „Hauptstadt“. Bonn wird also nur Sitz des Parlaments- und Regierungssitz. Doch die Begründer des Gesetzes formulierten nach der Tragödie der Vertreibung und in dem Wissen, dass in den verlorenen Gebieten im Osten Landsleute geblieben waren, die von der Kultur, der Sprache getrennt, vom System und einem neuen Nationalismus verfolgt werden, den Paragrafen 116 über die Staatsbürgerschaft so, damit diese Menschen aus dem Volk nicht ausgeschlossen werden. Wenn ich diese Worte als gebürtiger Schlesier schreibe, unterstreiche ich gern: damit wir nicht ausgeschlossen werden.

In diesem Paragrafen lesen wir: „Deutscher (…) ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Daraus resultiert eindeutig, dass nicht jeder ethnische Deutsche, der außerhalb der Grenzen Deutschlands lebt, ein Recht auf die Staatsbürgerschaft besitzt. Unter den deutschen Minderheiten hebt es uns hervor. Vor allem nämlich betrifft dieser Paragraf die Schlesier, Pommern, Ermländer und Masuren, die heute in Polen leben.

Wenn man sich dessen bewusst wird, ist es leichter, die deutsche Nationalität in der gerade laufenden Volkszählung anzugeben. In diesem Jahr ergibt sich aber aus diesem Paragrafen auch eine Pflicht, und zwar die Teilnahme an der Bundestagswahl, das Privileg, das Schicksal eines wichtigen Staates der Europäischen Union, einer wirtschaftlichen, intellektuellen und kulturellen Macht, mitgestalten zu können. Bereite Dich darauf vor, erneuere Deinen Reisepass oder Personalausweis. Viele unserer Vorfahren erlebten diese Möglichkeit nicht, da sie hinter dem sog. Eisernen Vorhang lebten. Denken wir daran und verspäten uns nicht. Nähere Informationen gibt es auf vdg.pl.

Bernard Gaida

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