Weniger Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen?

Weniger Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen?

Gestern (15.12.2021) wurde eine Änderung zum vorgelegten Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2022 angenommen, die vom Abgeordneten Janusz Kowalski, einem Mitglied der rechten Partei Solidarisches Polen, vorgeschlagen wurde. Die Änderung nimmt eine Kürzung der Bildungssubventionen im allgemeinen Teil für lokale Selbstverwaltungen um einen Betrag in Höhe von 39 Millionen 800 Tausend PLN. Die Änderungen werden sich direkt auf die Mittel auswirken, die für den Unterricht von Deutsch als Muttersprache in den Schulen bereitgestellt werden. Am Freitag, während der Plenarsitzung des polnischen Parlaments, findet die Abstimmung über den Änderungsantrag statt.

Nach Ansicht von Herrn Kowalski werden die Bestimmungen des polnisch-deutschen Nachbarschaftsvertrags nicht umgesetzt, und die Bundesregierung gebe kaum Geld für das Erlernen der polnischen Sprache aus. Daher sollten die finanziellen Mittel, die in Polen für das Erlernen der deutschen Sprache durch Kinder und Jugendliche der deutschen Minderheit bereitgestellt werden, zur Finanzierung des Erlernens der polnischen Sprache in Deutschland verwendet werden. Herr Kowalski vergisst jedoch, dass in Deutschland, aufgrund der föderalen Struktur des Landes, das Bildungswesen in der Verantwortung der einzelnen Länder liegt. Solange es also in einer Schule eine ausreichende Anzahl von Kindern gibt, deren Eltern die Bereitschaft erklären, Polnisch als Muttersprache im Unterricht zu erlernen, dürfen sie dies tun; so, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wo im Schuljahr 2019/2020 die Eltern von knapp 5.000 Kindern Anträge für das Erlernen der polnischen Sprache gestellt hatten.

„Nach meiner Einschätzung und Erfahrung wird die Änderung von der Regierung beschlossen und in Kraft treten“, befürchtet der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Ryszard Galla. „Für mich ist jetzt das Wichtigste, wie diese Entscheidung vom Ministerium umgesetzt wird, das verpflichtet ist, die gesetzlichen Bestimmungen, die Verfassung, das Minderheitengesetz und das Bildungsgesetz anzuwenden. In naher Zukunft werde ich eine Interpellation einreichen, in der ich eine Klärung fordern werde, wie sich dies auf Kinder, die Deutsch als Muttersprache lernen, auswirkt“, ergänzt er.

Bereits gestern hat Abgeordneter Galla in seiner Rede gegen die Änderungen im Haushalt appelliert. Aufgrund der begrenzten Zeit, die ihm zur Verfügung stand, musste die Rede gekürzt werden; den vollständigen Inhalt der Rede stellen wir folgend vor:

Sehr geehrte Frau Marschallin, sehr geehrte Hohe Kammer, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrter Herr Premierminister,

Wenn mir vor ein paar Wochen jemand gesagt hätte, dass die zweite Lesung des Haushaltsgesetzentwurfs der Regierung für 2022 von großer Bedeutung für die Zukunft der deutschen Minderheit in Polen sein könnte, und zwar leider von dieser negativen Seite her, hätte ich nicht gedacht, dass dies möglich ist, denn der Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2022 war für nationale und ethnische Minderheiten sehr vorteilhaft. Daher bin ich nicht davon ausgegangen, dass es meinerseits noch notwendig sein würde, in diesem Bereich konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Leider zwingen mich die jüngsten Ereignisse, entschlossen einzugreifen. Was meine ich konkret? Es geht um eine Änderung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes für 2022, deren Einreichung in zweiter Lesung letztens einer der Abgeordneten der Vereinigten Rechten in den sozialen Medien angekündigt hat. Der Abgeordnete betonte auch dabei, dass diese Änderung vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft unterstützt wird.

Um welche konkrete Änderung geht es? Ich erkläre es Ihnen bereits, weil vielleicht nicht alle Abgeordneten diese Themen verstehen.

Der Änderungsantrag, dessen Legitimität ich in Frage stellen möchte, betrifft die Kürzung der Ausgaben um 39.800.000 PLN im Bildungsteil des allgemeinen Zuschusses für die lokalen Gebietskörperschaften (Kapitel 75801, Zuschüsse und Subventionen) mit dem Ziel, die Ausgaben im Teil 83 – Spezialreserven für die Schaffung einer neuen Position unter dem Titel „Mittel für den Polnischunterricht in Deutschland“ (Kapitel 75818, einschließlich: Zuschüsse und Subventionen von 29.850 Tausend PLN und laufende Ausgaben der Haushaltseinheiten in Höhe von 9.950 Tausend PLN). Kurz gesagt geht es hier darum, die Mittel für das Erlernen von Deutsch als nationale Minderheitensprache um 39 Millionen PLN zu kürzen. Darüber hinaus kündigte der Abgeordnete, der diese Änderung vorschlug, an, dass er eine weitere Kürzung dieser Finanzierung um 119 Mio. PLN im Jahr 2023 im Vergleich zu den Ausgaben für diesen Bereich in diesem Jahr beantragen werde. Wenn dieser Änderungsantrag angenommen würde, wäre dies ein sehr gefährlicher Präzedenzfall für nationale und ethnische Minderheiten in Polen. Darüber hinaus würde es den in Polen geltenden Vorschriften widersprechen.

Erstens gilt das Unterstützungssystem für die Minderheitenbildung für alle nationalen und ethnischen Minderheiten und die Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, die im Gesetz vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache enthalten sind. Im Rahmen des Betriebs dieses Systems gehen Mittel aus dem Pool des zusätzlichen Betrags des Bildungsteils der allgemeinen Subvention an die polnischen Kommunalverwaltungen. Die Höhe der Mittel, die die lokalen Regierungen in diesem Bereich erhalten, wird auf der Grundlage eines komplexen Algorithmus berechnet, der in der Verordnung des Bildungsministeriums festgelegt ist. Folglich werden diese Mittel von den lokalen Regierungen an Schulen überwiesen, in denen die Sprache einer nationalen Minderheit unterrichtet wird. Es gibt hier keine Unterscheidung, die die Höhe der gewährten Mittel davon abhängig machen würde, ob eine bestimmte Person einer bestimmten nationalen Minderheit angehört, z.B. der deutschen Minderheit. Der Unterricht in der Sprache einer nationalen Minderheit wird auf Antrag der Eltern organisiert, die eine entsprechende Erklärung einreichen, um ihre Kinder in diesen Unterricht einzubeziehen. Sobald diese Formalitäten erledigt werden, wird dieser Unterricht für den Schüler, dessen Eltern diese Erklärung abgegeben haben, obligatorisch.

Es ist äußerst wichtig, dass es in der polnischen Gesetzgebung keine Sonderregelungen und Vorschriften gibt, die ausschließlich der deutschen Minderheit gewidmet sind. Es gibt auch keine Mittel, die nur der deutschen Minderheit zur Verfügung stünden. Für alle diese Gruppen, einschließlich der deutschen Minderheit, gelten die Regelungen zu nationalen und ethnischen Minderheiten und zur regionalen Sprachgemeinschaft. Das Gesetz vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache gilt für uns alle. Äußerst wichtig ist, dass Art. 8 Abs. 4 dieses Gesetzes bestimmt, dass „Personen, die den Minderheiten angehören, haben insbesondere das Recht, die Minderheitensprache zu erlernen oder in der Minderheitensprache unterrichtet zu werden“. Gemäß Artikel 17 des Gesetzes „erfolgt die Umsetzung des Rechts von Personen, die einer Minderheit angehören, die Minderheitensprache erlernen oder in der Minderheitensprache unterrichtet werden, sowie des Rechts dieser Personen, die Geschichte und Kultur von Minderheiten zu erlernen, nach den Grundsätzen und in der Weise, die im Gesetz vom 7. September 1991 über das Schulbildungssystem festgelegt sind (…)“.  Daher wird im Gesetz nicht angegeben, welche Minderheit das Recht hat, die Minderheitensprache oder die Sprache der Minderheit zu lernen, und für welche Minderheit dieses Recht einschränkt oder entzogen werden soll, z. B. durch die Begrenzung der Finanzierung des Unterrichts der Minderheitensprache, was dazu führt, dass der Unterricht aufgrund fehlender oder unzureichender Ressourcen einfach nicht stattfinden kann. Eine solche Bestimmung des Gesetzes würde gegen die Verfassung der Republik Polen verstoßen, da sie eine dieser Gruppen von den Rechten ausschließen würde, die anderen Minderheiten zustehen. Daher würde die Annahme einer Änderung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, die eine Kürzung der Finanzierung des Erlernens von Deutsch als Minderheitensprache um 39 Mio. PLN im Jahr 2022 vorsieht, einen Verstoß gegen die vom polnischen Parlament festgelegten Bestimmungen darstellen, sowohl verfassungsmäßig als auch gesetzlich. Dieser Änderungsantrag zielt in erster Linie darauf ab, eine bestimmte nationale Minderheit zu bestrafen.

Die Begrenzung der Mittel für den Deutschunterricht als Minderheitensprache wäre nicht nur für die Kinder, die an diesem Unterricht teilnehmen, ein sehr schwerer Schlag und würde sie de facto zu Geiseln der gesamten Situation machen, sondern auch für die lokalen Selbstverwaltungen, den nur begrenzte Mittel für die Organisation des Unterrichts zur Verfügung stünden. Ebenfalls wären betroffen die Lehrer, die diesen Unterricht leiten – viele von ihnen würden aufgrund von Änderungen in der Finanzierung des Unterrichts ihren Arbeitsplatz verlieren. Darüber hinaus wird der Bildungszuschuss nicht für den Sprachunterricht einer bestimmten Minderheit bereitgestellt, und es ist daher schwer vorstellbar, dass die Mittel für den Unterricht von Deutsch als Muttersprache erheblich reduziert würden und gleichzeitig keine Änderungen im Bereich des Unterrichts anderer Sprachen nationaler und ethnischer Minderheiten vorgenommen würden.

Der Initiator der Haushaltsänderungen, auf die in dieser Interpellation Bezug genommen wird, kehrt in seinen Erklärungen ständig auf die Notwendigkeit zurück, Symmetrie in die polnisch-deutschen Beziehungen einzuführen. Er postuliert, dass die deutsche Minderheit in Polen die gleichen Rechte haben sollte wie die Polen in Deutschland. Dies würde sich unter anderem in der Finanzierung des Deutschunterrichts als nationale Minderheitensprache widerspiegeln. Solche Haltung macht die deutsche Minderheit in Polen zur Geisel der Situation der Polen in Deutschland. Es widerspricht auch der Idee der Menschen- und Bürgerrechte, deren Teil die Rechte nationaler Minderheiten sind, und kann in dieser Hinsicht nicht angewendet werden, da es logischerweise die Diskriminierung polnischer Bürger in Polen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in jedem Fall sanktionieren müsste, wenn Polen in einem der Polens Nachbarländer diskriminiert würden. Die Einführung eines solchen Grundsatzes stünde im Widerspruch zu den von Polen ratifizierten internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und der nationalen und ethnischen Minderheiten.

In Anbetracht des Vorstehenden appelliere ich an den Minister für Bildung und Wissenschaft und den Finanzminister um eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Änderungsantrag. Gleichzeitig appelliere ich an das Hohe Haus, den Antrag abzulehnen.

Die Reife der heutigen Demokratien schildert sehr gut ihre Haltung gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten. Deshalb ist die Arbeit am Entwurf des Haushaltsgesetzes eine weitere wichtige Prüfung für unsere Demokratie, und ich hoffe, dass diese positiv bestanden wird.

Zur Kürzung der Bildungssubventionen äußerte sich ebenfalls die Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten. Der vollständige Inhalt dieser Position wird unten aufgeführt:

Stellungnahme der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

über die Absicht, den Betrag der Bildungssubventionen für den Unterricht im Bereich der Sprachen nationaler und ethnischer Minderheiten und der Regionalsprachen für das Jahr 2022 zu kürzen

Die Minderheitenseite des Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten hat mit Empörung und großer Besorgnis die Unterstützung des Ausschusses für öffentliche Finanzen des Sejm der Republik Polen für den vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft unterstützten parlamentarischen Änderungsantrag zum Entwurf des Staatshaushalts für 2022 zur Kenntnis genommen, der darauf abzielt, die Mittel für den pädagogischen Teil der allgemeinen Subvention für den Unterricht von Minderheitensprachen und Regionalsprachen in Schulen um fast 40 Millionen Zloty zu reduzieren. Diese Änderung ist nachteilig für polnische Bürger, die der weißrussischen, litauischen, lemkischen, deutschen, armenischen, slowakischen, Roma-, russischen, ukrainischen, jüdischen und einer regionalen Sprache – dem Kaschubischen – angehörenden Gemeinschaft angehören. Die Verabschiedung des Änderungsantrags durch das Parlament der Republik Polen bei der Verabschiedung des Haushalts für 2022 wird sich sehr negativ auf die Umsetzung der Aufgaben von Schulen und Bildungseinrichtungen auswirken, die unter anderem darauf abzielen, die nationale, ethnische und sprachliche Identität der polnischen Bürger, die Minderheiten angehören, zu erhalten. Die Verabschiedung dieser Änderung durch das Parlament der Republik Polen wird eine Änderung der Minderheitenpolitik des Staates bedeuten, deren Auswirkungen sehr weitreichend sein können, da die systemische Bildung das wichtigste Element der Aktivitäten zur Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Identität der Minderheiten ist. Artikel 35 (1) der polnischen Verfassung besagt: “Die Republik Polen gewährleistet den polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit, ihre eigene Sprache zu bewahren und weiterzuentwickeln, ihre Sitten und Gebräuche zu erhalten und ihre eigene Kultur zu entwickeln”.

Wir appellieren an den Sejm der Republik Polen, diese Änderung abzulehnen. Wir bitten den Ministerrat der Republik Polen, unsere Position in dieser äußerst wichtigen Frage zu unterstützen. Wir sind der Meinung, dass eine Begrenzung der Mittel für den Unterricht von Minderheiten- und Regionalsprachen den Interessen des polnischen Staates schadet und das Wohlergehen der von uns vertretenen Gemeinschaften, die seit Jahrhunderten in der Republik leben, beeinträchtigt.

im Namen der Minderheiten
Grzegorz Kuprianowicz
Ko-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

15. Dezember 2021

Stanowisko Strony Mniejszościowej

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