Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger, die/der in Polen lebt, können Sie an der Wahl teilnehmen. Daher sollten Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Hier die wichtigsten Beiträge zu der bevorstehenden Wahl:
Informationen, wie man den Antrag stellen kann, und alle wichtigen Dokumente finden Sie hier: Sind Sie Deutsche/r und leben in Polen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Stimme bei der kommenden Bundestagswahl abgeben können
Antworten von Den Grünen, der FDP, der SPD, der CDU und dem BSW auf Fragen des VdG: Wahlprüfsteine des VdG zur Bundestagswahl 2025
Antwort von dem SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan zu den Wahlprüfsteinen des VdG
Wahlprüfsteine des VdG zur Bundestagswahl 2025: Antwort der Partei AfD