Gestern (13. Januar 2022) organisierte die Allensteiner Gesellschaft der Deutschen Minderheit eine Pressekonferenz mit dem Titel „Unsere Sprache, unsere Identität“, um ihren Protest gegendie Entscheidung der Abgeordneten in der Sitzung des Sejm vom 17. Dezember 2021 zum Ausdruck zu bringen, die der Gemeinschaft nationaler und ethnischer Minderheiten schädigt.
Jarosław Słoma: Behandeln wir die nationalen Minderheiten in Ermland und Masuren, aber auch in ganz Polen, so wie wir möchten, dass Polonia in den Ländern, in denen es lebt, behandelt wird.
Sabina Reguła: Die Region Ermland und Masuren ist die multikulturellste Region Polens, dieser Multikulturalismus bereichert diese Region und die Bewohner unserer Provinz. Hier sind die größten Vertreter nationaler und ethnischer Minderheiten die deutsche und ukrainische Minderheit.
Quelle: Allensteiner Gesellschaft der Deutschen Minderheit.
Auch der Verband der Deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren hat seine Stellungnahme zur Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache an Schulen veröffentlicht.
Verband der Deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren, der die polnischen Bürger deutscher Abstammung vertritt, fordert, dass die Maßnahmen zur Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache an polnischen Schulen aufgegeben werden, da diese Maßnahmen unser verfassungsmäßiges Recht einschränken und den polnisch-deutschen Beziehungen schaden.
In der Verfassung der Republik Polen heißt es in Artikel 35 (1): „Die Republik Polen gewährleistet den polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit, ihre eigene Sprache zu pflegen und weiterzuentwickeln, ihre Bräuche und Traditionen zu bewahren und ihre eigene Kultur zu entwickeln“.
Gemäß dem Gesetz des Sejm vom 6. Januar 2005 erkennt Polen diejenigen polnischen Staatsbürger als nationale Minderheit an, die sich in Bezug auf Sprache, Kultur oder Tradition deutlich von anderen Bürgern unterscheiden und deren Vorfahren seit mindestens 100 Jahren auf dem heutigen Gebiet der Republik Polen leben. Die Bundesrepublik Deutschland hat ähnliche Regelungen. Nach deutschem und polnischem Recht handelt es sich bei den 2,2 Millionen in Deutschland lebenden Polen nicht um eine nationale Minderheit, sondern um polnische Emigranten. Sie erhalten jedoch Unterstützung.
Die Organisation des Unterrichts in der Volksgruppensprache wird durch die Verordnung des Ministers für Volksbildung vom 18. August 2017 im Detail geregelt. Sie bestimmt unter anderem die Anzahl der Wochenstunden und die Größe der Gruppen. Eine Kürzung der Bildungssubvention um rund 40 Millionen PLN wird den Bildungsminister veranlassen, seine Verordnung für 2017 zu ändern. Die Anzahl der Deutschstunden wird von 3 auf 1 pro Woche reduziert. Dies ist weniger als das Minimum, um effektives Lernen zu gewährleisten.
In Artikel 21 des Vertrags über gute Nachbarschaft von 1991 verpflichteten sich Polen und Deutschland, Angehörigen von Minderheitengruppen angemessene Möglichkeiten zum Erlernen ihrer Muttersprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu bieten. Ist eine Kürzung der Subventionen eine Garantie für ausreichende Möglichkeiten?
Voller Inhalt der Stellung HIER.