Fehlt Ihnen die Liste der Deutschen Minderheit in Ihrem Bezirk? Geben Sie Ihre Stimme in der Woiwodschaft Oppeln ab!

Fehlt Ihnen die Liste der Deutschen Minderheit in Ihrem Bezirk? Geben Sie Ihre Stimme in der Woiwodschaft Oppeln ab!

Jeder, der nicht in der Woiwodschaft Oppeln wohnt, aber hier seine Stimme abgeben möchte, insbesondere für einen der Kandidaten des Wählerwahlkomitees der deutschen Minderheit (KWWMN) für den Sejm oder Senat im Wahlkreis 52 (Oppeln und Kreis Oppeln), sollte sich eine Wahlrechtsbescheinigung bei einem beliebigen Gemeindeamt abholen oder sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen (Antrag auf Änderung des Wahlortes). Dazu reicht es aus, einen Antrag auf einmaligen Wechsel des Wahlortes zu stellen, der persönliche Angaben und die Adresse enthält, an der sich der Wähler an diesem Tag aufhalten wird.

Der einfachste und schnellste Weg ist die Online-Beantragung. Dies kann über die Website gov.pl (usługa ‘Zmień miejsce głosowania’) oder über die App mObywatel erfolgen.

Um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Unterlagen bis spätestens 12. Oktober eingereicht werden. Ein Wechsel des Wahlortes ist kostenlos.

Wir empfehlen Ihnen, sich ins Wählerverzeichnis so schnell wie möglich einzutragen und es nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben.

Bitte beachten Sie: Personen, die sich vor den Wahlen im Herbst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, können nur an den Wahlen und dem Referendum am 15. Oktober teilnehmen, da die Eintragung in das Wählerverzeichnis eine einmalige Eintragung ist – bis zur nächsten Wahl.

Personen, die sich an diesem Tag im Ausland aufhalten, können sich am Wahltag an ihrem Aufenthaltsort im Ausland in das Wählerverzeichnis eintragen lassen oder sie können auf der Grundlage der Bescheinigung abstimmen.

Wahlrechtsbescheinigung

Die Wahlrechtsbescheinigung kann in jeder Gemeinde in Polen ausgestellt werden, der Anmelde- oder Wohnsitzort spielt keine Rolle. Sie berechtigt Sie zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahlbezirk im In- und Ausland.

Die Bescheinigung kann entweder persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden. Das Dokument muss den Namen und die Steuer-IdNr. des Wählers und des Bevollmächtigten enthalten. Die Wahlrechtsbescheinigungen werden bis zum 12. Oktober ausgestellt. Je früher jemand eine solche Bescheinigung beantragt, desto größer ist die Chance, dass er die Warteschlange beim Amt vermeiden kann.

Wichtig: Achten Sie darauf, Ihre Wahlrechtsbescheinigung nicht zu verlieren. Geht sie beispielsweise verloren oder wird sie zerstört, ist es nicht möglich, eine neue zu erhalten. Es ist auch nicht möglich, im Bezirk des ständigen Wohnsitzes zu wählen.

Weitere Einzelheiten, Informationen und Vorlagen finden Sie HIER unter dem Reiter ‘Jak głosować’.

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