Das Bildungsministerium hat in letzter Zeit an Rechtsvorschriften zur Regelung des Unterrichts der Minderheitensprache in Schulen gearbeitet. Dazu gehört auch die Frage des Minderheitensprachunterrichts im Zusammenhang mit dem Unterricht einer zweiten Fremdsprache. Schüler, die am Minderheitensprachunterricht teilnehmen, sollen vom Erlernen einer zweiten Fremdsprache befreit werden.
Der Unterricht in der Minderheitensprache fällt in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums und ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten; einzelne Fragen werden durch die einschlägigen Verordnungen des Bildungsministeriums näher geregelt.
Deutsch kann im polnischen Bildungssystem sowohl als Fremdsprache als auch als Muttersprache (Deutsch als Minderheitensprache) unterrichtet werden. Beim Deutsch als Fremdsprache geht es vor allem um die Vermittlung kommunikativer Kompetenz. Der Unterricht einer Minderheitensprache in Form von 3 Stunden pro Woche zielt zusätzlich darauf ab, die nationale und sprachliche Identität der Schüler zu bewahren.
Trotz der eindeutigen Lehrplanunterschiede und des fehlenden gesetzlichen Verbots, die beiden Fächer gleichzeitig zu unterrichten, setzte die damalige Leitung des Bildungsministeriums 2018 eine Gesetzesauslegung um, die vorsah, dass Schüler nicht gleichzeitig am Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache und in einer Fremdsprache (eine der beiden Pflichtfächer in den Klassen 7 und 8 der Grundschule) teilnehmen durften. Das Ministerium legte das Bildungsgesetz neu aus, und infolgedessen mussten die Schulen die beiden Formen des Deutschunterrichts trennen. Diese Lösung hat dazu geführt, dass der Unterricht in der deutschen Minderheitensprache nun in der Regel auf der Ebene der Grundschulklasse 6 endet und folglich nicht im Grundschulabschlusszeugnis vermerkt wird.
Die Vertreter der deutschen Minderheit haben wiederholt Änderungen in dieser Frage gefordert. Sowohl in Briefen an das Ministerium als auch in direkten Gesprächen mit Ministerin Lubnauer haben sie Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Frau Lubnauer versprach zu prüfen, ob auch eine der Fremdsprachenprüfung gleichwertige Minderheitensprachprüfung möglich wäre, die sicherstellt, dass die Schüler ihr Recht auf das Erlernen der Minderheitensprache voll und ganz wahrnehmen.
Fragen, die den Unterricht von Minderheitensprachen betreffen, sind auch Teil der Arbeit der Bildungsgruppe, die im Rahmen der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten eingerichtet wurde. Eine Gesetzesänderung wurde auch vom Ombudsmann angemahnt.