Ombudsmann reicht Schreiben zur Aufhebung des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit von Richtern ein

Ombudsmann reicht Schreiben zur Aufhebung des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit von Richtern ein

Nach der Intervention des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) beim Justizministerium bezüglich der Rückkehr zu den früheren rechtlichen Lösungen zur Frage der doppelten Staatsangehörigkeit von Richtern (siehe: Deutsche Minderheit in Polen stellt dem Justizminister eine Frage bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit von Richtern), erhielten wir am 7. Mai 2024 ein Schreiben von Marcin Malecko, dem stellvertretenden Leiter des Teams für Verfassungsrecht, internationales und europäisches Recht, in dem er mitteilt, dass der Ombudsmann Marcin Wiącek ein Schreiben an den Justizminister gerichtet hat, in dem er auf die Notwendigkeit hinweist, die Regelungen zum Zugang zum Richterberuf zu korrigieren. In diesem Dokument wird auch die Forderung von Rafał Bartek, dem Vorsitzenden des VdG, berücksichtigt, Schritte zur Aufhebung des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit von Richtern zu unternehmen.

Wir erinnern daran, dass am 8. Dezember 2017 eine Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht in Kraft getreten ist, der zufolge nur diejenige Person Richter werden kann, die ausschließlich die polnische Staatsangehörigkeit besitzt, wodurch Richter, die mehr als eine Staatsangehörigkeit haben, diskriminiert werden.

Schreiben des Vorsitzenden an den Justizminister Dr. Adam Bodnar Schreiben des stellvertretenden Leiters des Teams für Verfassungsrecht, internationales und europäisches Recht an den Vorsitzenden des VdG Schreiben des Ombudsmannes an Justizminister Dr. Adam Bodnar
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