Am 1. September 2022 trat eine Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft (Ministerstwo Edukacji i Nauki, MEiN) in Kraft, infolge deren die Stundenzahl für den Deutschunterricht als Minderheitensprache von drei auf lediglich eine Stunde pro Woche reduziert wurde. Dies ist jedoch nicht das Ende der Kürzungen – nach den Plänen von MEiN für 2023 sollten die Mittel für den Deutschunterricht erneut drastisch gekürzt werden. Die deutsche Minderheit in Polen fordert ein Ende der Diskriminierung.
Die Budgetkürzungen sind eine Folge der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, vom 4. Februar 2021, laut der die Anzahl der Unterrichtsstunden von Deutsch als Sprache der einzigen von neun in Polen anerkannten nationalen Minderheiten – von drei auf eine pro Woche reduziert wurde. Damit diese Änderungen eingeführt werden konnten, wurde in der nächsten MEiN-Verordnung, die darauf folgte, die Methode zur Berechnung der Bildungssubvention (die sogenannte Gewichtung) geändert. Praktisch trat die Verordnung am 1. September 2022 in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt erhalten die lokalen Selbstverwaltungen − und über sie letztendlich die Schulen − finanzielle Mittel, die um insgesamt 39,8 Mio. PLN niedriger sind im Vergleich zu den Vorjahren.
Die Einschränkungen bei der Finanzierung des Deutschunterrichts enden damit jedoch nicht. Im Entwurf der MEiN-Verordnung über die Methode der Verteilung des Bildungsteils der allgemeinen Subvention für lokale Selbstverwaltungen im Jahr 2023, der kürzlich auf der Internetseite des Öffentlichen Informationsbulletins veröffentlicht wurde, lesen wir: „Für Angehörige der deutschen Minderheit, für die der Unterricht der nationalen Minderheitensprache in Form eines zusätzlichen Erlernens dieser Sprache erfolgt, werden geringere Mittel berechnet als unter Berücksichtigung des Wertes der im Jahr 2022 geltenden Gewichte, und zwar um ca. 85,2 Mio. PLN.“ Durch die jüngsten Maßnahmen des polnischen Bildungsministeriums in diesem Bereich werden also für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache insgesamt ganze 125 Mio. PLN weniger bereitgestellt!
Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) setzt unermüdlich seine Bemühungen darum fort, damit die polnische Regierung die Diskriminierung der deutschen Minderheit unterlässt. „Die polnische Gesetzgebung sieht keine Differenzierung der Schüler in Bezug auf die Nationalität vor“, erinnert der Verband in der neuesten, an Entscheidungsträger gerichteten Stellungnahme. „Dies ist ein weiteres Gesetz, das die Kinder der deutschen Minderheit diskriminiert“, wird in der Stellungnahme betont.
Die Stellungnahme des VdG ist nicht nur eine negative Meinung zu den vom MEiN geplanten Änderungen. Es ist auch eine konkrete Botschaft an die Regierung: „Wir fordern die Wiederherstellung der Gleichbehandlung der Angehörigen der deutschen Minderheit und damit die Wiederherstellung der reduzierten Stundenzahl für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache auf die ursprüngliche Anzahl von 3 Stunden pro Woche. Wir ersuchen die Wiederherstellung des Gewichts zur Berechnung der Bildungssubvention auf gleicher Höhe, wie für andere nationale und ethnische Minderheiten in Polen.“
Die Stellungnahme des Verbandes wurde unter anderem dem Ministerium für Bildung der Wissenschaft und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses im polnischen Sejm bereitgestellt. Der vollständige Inhalt der Stellungnahme ist unten zu sehen.
Stanowisko ZNSSK w Polsce Stellungnahme des VdG