Im Zusammenhang mit der Änderung des Haushaltsplans, über die am 17. Dezember 2021 im polnischen Sejm abgestimmt wurde und die die Kürzung der Subvention für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache voraussah, hat sich am 5. Januar 2022 der polnische Menschenrechtskommissar Marcin Wiącek an den Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und an Senatssprecher Tomasz Grodzki in einem offiziellen Schreiben gewendet mit der Bitte, entscheidende Schritte zum Schutz der Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen zu unternehmen. In seiner Antwort kündigte jedoch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEiN) – anstelle des Adressaten – weitere Änderungen an, die in Kürze in den Verordnungen vom 4. und 10. Februar dieses Jahres angekündigt wurden. Auch der VdG hat ich mit einem ähnlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten gewendet. Abgesehen jedoch von einer kurzen Notiz, die uns mitteilte, dass unsere Briefe ebenfalls an das Ministerium weitergeleitet wurden, haben wir bisher keine Antwort darauf erhalten.
In der gestern, am 2. März 2022 veröffentlichten Notiz auf der Internetseite des polnischen Ombudsmannes, lesen wir unter anderem:
Neben Artikel 92 Absatz 1 der [polnischen] Verfassung verstoßen die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft erlassenen Bestimmungen gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung im sozialen Leben (Artikel 32 Absatz 2 der Verfassung), das in engem Zusammenhang mit den Garantien des Artikels 35 Absatz 1 der Verfassung steht. Es zeigt, dass Polen polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit gibt, ihre eigene Sprache zu bewahren und zu entwickeln.
Dieses Argument wurde in dem früheren Schreiben an den Premierminister vorgebracht und hat seine Relevanz nicht verloren.
Artikel 35 Absatz 2 der Verfassung garantiert Minderheiten auch das Recht, „an der Regelung von Angelegenheiten teilzunehmen, die ihre kulturelle Identität betreffen“. Es geht um das Recht, ihre Identität aus verfahrenstechnischer Sicht zu schützen. Dies bedeutet, die Beteiligung von Minderheiten an der Entscheidungsfindung der Behörden (einschließlich des Ministers) über ihre kulturelle Identität, zu der sicherlich die Sprache gehört, sicherzustellen. (…)
Es ist notwendig, die Position kritisch zu bewerten, die die Behandlung einer Gruppe polnischer Bürger – die sich mit der deutschen oder einer anderen Minderheit identifiziert und ihr verfassungsmäßiges Recht auf Erhaltung und Entwicklung der kulturellen, sprachlichen oder historischen Unterscheidungskraft ausübt – davon abhängig macht, wie polnische Gemeinschaften (anerkannte Minderheiten aber auch nicht nur) von den Behörden und dem Recht anderer Länder behandelt werden.
Der Menschenrechtskommissar schmälert nicht die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der polnischen Behörden, die im Ausland lebenden polnischen Gemeinschaften zu unterstützen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Achtung der Rechte und Freiheiten polnischer Bürger geschehen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören. (…)
Unter den gegenwärtigen Bedingungen, ohne die Beteiligung des Staates und seiner Institutionen, wird die Aufrechterhaltung und Entwicklung der kulturellen Identität der Minderheit eine unmögliche Aufgabe sein.
Vollständigen Inhalt des Schreibens (in polnischer Fassung) finden Sie HIER.