Appell des Verbandes zur Sicherung von Mitteln für den Erhalt des deutschen Kulturerbes in Osteuropa

Appell des Verbandes zur Sicherung von Mitteln für den Erhalt des deutschen Kulturerbes in Osteuropa

Die Besorgnis der deutschen Minderheit in Polen über den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 – Appell zur Sicherung der Mittel für den Erhalt des deutschen Kulturerbes in Osteuropa.

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) nimmt mit großer Besorgnis den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 in Bezug auf den Kulturbereich zur Kenntnis. Unter anderem sind im Haushaltsentwurf keine Mittel für den Schutz und Erhalt des Kulturerbes in den ehemaligen deutschen Gebieten in Mittel- und Osteuropa vorgesehen, was einen vollständigen Verzicht auf die Haushaltsposition bedeutet, mit der die Renovierung und Restaurierung des deutschen Kulturerbes in diesen Ländern finanziert wurden und für die in den Vorjahren Beträge in Höhe von 1,64 Millionen Euro im Jahr 2023 und 496.000 Euro im Jahr 2024 bereitgestellt wurden.

An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit vielen Jahren den Erhalt von Kulturgütern in Osteuropa, darunter auch in Polen, unterstützt. Durch Zuschüsse konnten zahlreiche Projekte realisiert werden, darunter die Renovierung von Kirchen in Ober-Ottitz, Jakobsdorf, Oppeln-Königlich Neudorf und Chronstau. Darüber hinaus wurde Geld für die Erhaltung der Polychromie des Schlosses in Steinort und für die Reparatur des Daches des Schlosses in Muhrau zur Verfügung gestellt. Und dies sind nur einige der von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen. Es gibt jedoch noch viele Objekte, die dieser Unterstützung bedürfen, wie zum Beispiel die Ruinen des Schlosses eines der größten deutschen Dichter der Romantik, Joseph Freiherr von Eichendorff, in Lubowitz.

Die Entscheidung, keine Mittel für das nächste Jahr bereitzustellen, ist nicht nur eine Fortsetzung der Subventionskürzung, sondern eine vollständige Streichung der Mittel für diesen wichtigen Zweck“, erklärte Rafał Bartek, Vorsitzender des VdG. „Die fehlende Finanzierung wird sich negativ auf die Bemühungen zur Erhaltung des deutschen Kulturerbes auswirken, das ein wesentlicher Bestandteil der deutschen und europäischen Geschichte ist“.

Der VdG erinnert daran, dass die Erhaltung des deutschen Kulturerbes in Osteuropa ein Beitrag zum europäischen Kulturdialog und zur Förderung der deutschen Sprache und Identität ist. Die fehlende Finanzierung kann die Fortführung von Programmen und Projekten zur Bewahrung dieses Erbes behindern, die bisher einen wichtigen Impuls für die Pflege der gemeinsamen Geschichte gegeben haben.

Aus diesem Grund hat der VdG-Vorstand bereits Anfang Oktober dieses Jahres über die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Frau Natalie Pawlik, an die Bundesregierung appelliert, diese Entscheidung noch einmal zu bedenken, indem er betonte, dass der Schutz des Kulturerbes eine mehrdimensionale Unterstützung erfordert, einschließlich einer stabilen Finanzierung.

 

Schreiben an Beauftragte Natalie Pawlik bez. Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2025
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