Ablehnung des Antrags des VdG zur Ehrung verdienter deutschstämmiger Oberschlesier im Oberschlesischen Pantheon

Ablehnung des Antrags des VdG zur Ehrung verdienter deutschstämmiger Oberschlesier im Oberschlesischen Pantheon Canva

Der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) hat die Antwort des Direktors des Oberschlesischen Pantheons in Kattowitz vom 15. April 2025 mit großer Enttäuschung und fassungslosem Erstaunen zur Kenntnis genommen, in der der Antrag auf Aufnahme von Persönlichkeiten wie Pfarrer Karl Ulitzka, Eduard Pant, Josef von Eichendorff, Johann Kroll und Ludwig Guttmann in die Liste der verdienten Persönlichkeiten des Oberschlesischen Pantheons abgelehnt wurde.

Der Programmrat des Oberschlesischen Pantheons lehnte die Ehrung dieser Personen ab, indem er sich auf das geltende Reglement für die Auswahl verdienter Persönlichkeiten des Oberschlesischen Pantheons und das Statut des Oberschlesischen Pantheons berief. Begründung: diese Personen erfüllen die festgelegten Kriterien nicht: in Bezug auf den bestimmten Zeitraum ihrer Tätigkeit (1918-2022) und das Erfordernis, sich für das Polentum Oberschlesiens einzusetzen. Die Entscheidung, den Antrag abzulehnen, wurde bereits im November 2024 getroffen, aber erst im April 2025 offiziell bekannt gegeben.

In der Stellungnahme des Vorstands des VdG steht, dass ein derartiges Vorgehen nicht nur die multikulturelle Geschichte der Region verzerrt, sondern auch das reiche Erbe Oberschlesiens ungerechtfertigt einschränkt. Wenn man von Oberschlesien spricht, muss man sich dessen bewusst sein, dass es sich um ein Erbe handelt, das von polnischen, deutschen und teilweise tschechischen Einflüssen geprägt ist. Daher ist es unmöglich, über bedeutende Persönlichkeiten der Region zu sprechen, ohne diejenigen zu erwähnen, die sich zwar als Oberschlesier, aber auch als Deutsche, Tschechen oder Mährer fühlten, die sich nur regional definierten oder die ihre Nationalität nicht klar festlegten.

Wir möchten daran erinnern, dass der VdG in Polen schon seit Beginn des Bestehens des Pantheons seine Besorgnis über dessen mögliche Auswirkungen auf die Spaltung der schlesischen Gesellschaft zum Ausdruck brachte und deshalb bereits 2020 an Bischof Wiktor Skworc einen Appell richtete, eine Reihe bedeutender schlesischer Persönlichkeiten in das Pantheon aufzunehmen.

Aus diesem Grund appelliert der Vorstand des Verbandes an die Organisatoren des Oberschlesischen Pantheons: das Ministerium für Kultur und Nationales Erbe, die Woiwodschaft Schlesien, die Erzdiözese Kattowitz und die Stadt Kattowitz, das Statut oder den Namen des Pantheons zu ändern, damit es wirklich die gesamte multikulturelle reiche Geschichte Oberschlesiens widerspiegelt.

Stellungnahme des Vorstands des VdG Beschreibung der von dem VdG vorgeschlagenen Persönlichkeiten für die Aufnahme in die Liste des Oberschlesischen Pantheon Antwort des Direktors des Oberschlesischen Pantheons in Kattowitz (Text in polnischer Sprache) Schreiben des VdG an Bischof Wiktor Skworc (Text in polnischer Sprache)
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