AGDM verabschiedet Resolution zum 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges

AGDM verabschiedet Resolution zum 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) hat anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges eine Resolution verabschiedet. In dieser erinnern die AGDM-Mitgliedsorganisationen aus Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien an das Schicksal der deutschen Minderheiten in ebenjenen Regionen, die nach Kriegsende von Vertreibung, Deportation und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen betroffen waren.

Resolution

hinsichtlich der Vertreibung und Verfolgung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien, verfasst anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) gedenken gemeinsam der tragischen Ereignisse des Zweiten Weltkrieges, dessen Ende sich 2025 zum 80. Mal jährt. Dieses wichtige Datum erinnert uns nicht nur an die Schrecken der damaligen Zeit, sondern mahnt uns, die Lehren aus der Geschichte zu bewahren und weiterzugeben.

Als Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Gemeinschaften aus mehr als 20 Ländern in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien rufen wir uns die tiefgreifenden Folgen des Zweiten Weltkrieges ins Bewusstsein, der durch das nationalsozialistische Deutschland ausgelöst wurde und Millionen von Menschen Tod, Leid und Verlust gebracht hat. Wir gedenken aller Opfer dieses grausamen Kapitels der Geschichte.

Zugleich möchten wir den Blick auf das Schicksal der Zivilbevölkerung deutscher Herkunft richten, die nach Kriegsende in Mittel- und Osteuropa, der Sowjetunion und auf dem Balkan von ethnischen Säuberungen, Deportationen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen betroffen war. Mehr als 14 Millionen Menschen wurden vertrieben, Hunderttausende starben in Internierungslagern, durch Zwangsarbeit oder bei den Deportationen. Diese Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung dürfen nicht in Vergessenheit geraten!

Auch die Heimatverbliebenen haben in den folgenden Jahrzehnten unter schwerem Unrecht und kollektiver Schuldzuweisung gelitten. Die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges an die Macht gekommenen Regimes in jenen Ländern, in denen die deutschen Minderheiten lebten, enteigneten sie, diskriminierten sie kulturell und sprachlich und setzten sie physischer Gewalt aus. Viele haben ihre Muttersprache, ihre Lebensgrundlagen und ihre kulturelle Identität verloren. Bis heute kämpfen die deutschen Minderheiten mit den Folgen dieses Unrechts.

Das Gedenken und die klare Benennung dieser Verbrechen sind nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein zentraler Beitrag zur Bewahrung unserer zivilisatorischen Werte. Die Gegenwart zeigt, dass das Schweigen über oder die fehlende Verurteilung solcher Verbrechen dazu beitragen kann, dass ähnliche menschenrechtswidrige Methoden von Machthabern erneut angewendet werden. Daher mahnen wir, aus der Vergangenheit zu lernen und Verantwortung für eine gerechte und friedliche Zukunft zu übernehmen.

Deshalb fordern wir die heutigen Nachfolgestaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg sowie an die Verfolgung der Heimatverbliebenen in würdiger Form zu erinnern, sich von diesen Verbrechen zu distanzieren und diese öffentlich zu verurteilen.

80 Jahre nach den tragischen Ereignissen des Zweiten Weltkrieges muss klar sein:

– Die Würde des Menschen ist unantastbar und gilt unabhängig von Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit.

– Strafe ohne individuelle Schuld ist ein Unrecht in sich.

– Das Recht auf Heimat, Sprache, Kultur und Religion darf nicht infrage gestellt werden.

– Die Verantwortung für die Verletzung dieser Rechte bleibt unabhängig von politischen Umständen bestehen.

– Menschenrechte und Minderheitenrechte sind untrennbar miteinander verbunden.

Wir appellieren an die Staaten, in denen Vertreibung und Verfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden haben, sowie an die internationale Gemeinschaft, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten und den Schutz der Rechte von nationalen und ethnischen Minderheiten weltweit zu gewährleisten.

Als Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten bekennen wir uns zur Sicherung des Friedens und zur Einhaltung der Menschenrechte. Der Schutz und die Förderung nationaler und ethnischer Minderheiten ist ein aktiver Beitrag zur Friedenspolitik!

Ein offener Dialog, die Anerkennung historischer Verantwortung und die nachhaltige Förderung der Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten sind unabdingbar, um Konflikte und Kriege in Zukunft zu vermeiden.

Verabschiedet in Berlin am 4. März 2025

Die Originalfassung der Resolution finden Sie HIER.

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