Der Förderungsfonds „Deutsche Sprache hat einen Wert“ – die Einreichung von Zuschussanträgen ist ab jetzt möglich!

Der Förderungsfonds „Deutsche Sprache hat einen Wert“ – die Einreichung von Zuschussanträgen ist ab jetzt möglich!

Die Stiftung für die Entwicklung Schlesiens lädt zur Einreichung von Zuschussanträgen aus dem Fonds zur Förderung der deutschsprachigen Bildung „Deutsche Sprache hat einen Wert“ ein. Haben Sie eine Idee für eine interessante Initiative zur Förderung der Sprachkompetenzen von Kindern und Jugendlichen? Zögern Sie nicht und reichen Sie noch heute einen Antrag auf Zuschuss ein. Wir erwarten Ihre Anträge bis zum 16. Februar 2024.

Der Fonds „Deutsche Sprache hat einen Wert“ wurde von der Stiftung für die Entwicklung Schlesiens und der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen eingerichtet. Sein Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Institutionen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Förderung, Bildung und den Schutz der deutschen Sprache einsetzen. Der Fonds ist eine Antwort auf die Notwendigkeit, die Kenntnis der deutschen Sprache als Schlüsselkompetenz für die künftige Personalausstattung der von der deutschen Minderheit bewohnten Regionen zu fördern.

Beispiele für Unterstützungsformen

Gefördert werden Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu verschiedenen Sprachinitiativen ermöglichen, die der Popularisierung, der Bildung und der Erhaltung der deutschen Sprache dienen. Beispiele für Projekte sind

  • Wettbewerbe zur Förderung der deutschen Sprache,
  • Workshops, Seminare, Begegnungen, bei denen das Erlernen der deutschen Sprache ein wesentliches Element ist,
  • andere Aktivitäten, die sich auf die deutsche Sprache, ihr Erlernen und ihre Förderung konzentrieren.

Antragsberechtigte Einrichtungen:

  • Einrichtungen, die Aktivitäten im Bereich der Bildung der deutschen Sprache durchführen,
  • lokale Behörden und ihre Organisationseinheiten,
  • Nichtregierungsorganisationen.

Zielgruppe des Projekts: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 19 Jahren.

Projektdurchführungszeitraum: vom 15.03.2024 bis 30.05.2024

Maximaler Wert der Förderung: 3.000,00 PLN.

Antragstellung: Die Zuschussanträge sollten auf dem unten beigefügten Antragsformular im Original persönlich oder per Post bei Fundacja Rozwoju Śląska ul. Wrocławska 133, 45-837 Opole, eingereicht werden.

Frist für die Einreichung von Zuschussanträgen: 16.02.2024 (Freitag)

Ausführliche Informationen über die Einreichung von Anträgen, das Verfahren für die Vertragsunterzeichnung, die Durchführung und die Abrechnung der Projekte sind in dem nachstehenden Dokument „Regeln für die Einreichung von Anträgen und die Gewährung von Zuschüssen“ enthalten.

Kontakt:

Jadwiga Malicka

Tel. 77 454 25 97

E-Mail: sekretariat@frs-cb.pl

 

Dokumente:

Regeln für die Einreichung von Anträgen

Antrag auf Zuschuss

Abrechnung von Zuschuss

Regelungen

Skip to content