Da war doch mal ein Post …

Da war doch mal ein Post …

„Wir wollen euch hier nicht“ – so lautete der Titel eines Posts, den am 2. Mai Lucjan Dzumla in den sozialen Medien veröffentlich hatte und der auf großes Interesse stieß, sodass er schnell geteilt wurde. Es war ein Zeichen, dass sich viele User, viele Schlesier, vor allem die deutscher Nationalität, aber auch viele Polen mit einer weltoffenen Einstellung, mit dessen Inhalt identifizierten.

Der Post war eine Reaktion auf die Staatsfeierlichkeiten zum Ausbruch des III. Schlesischen Aufstandes auf dem St. Annaberg, die der Autor folgendermaßen charakterisiert hat: „Viele Schlesierinnen und Schlesier erleben in diesen Tagen bittere Momente (…), denn sie sind sich dessen bewusst, dass ihre Vorfahren damals ihr deutsches Vaterland verteidigt haben. Und das wird bis heute als Niederträchtigkeit und verdammenswertes Verhalten angesehen. Man darf nur dann für das Vaterland kämpfen, wenn dieses Polen ist.“ Der Autor schreibt weiter, diesen Menschen habe die Regierung „ostentativ den Rücken zugekehrt und eindeutig zu verstehen gegeben: ‚Wir wollen euch hier nicht. Ihr seid hier nicht gern gesehen.‘“

Dieser Text, vor allem aber sein Titel, kam mir in den Sinn, als ich gelesen habe, dass der Bildungsminister Przemysław Czarnek Änderungen in der pädagogischen Aufsicht plant, um Kinder vor unerwünschten Einflüssen im Schulbereich zu schützen, wobei ein Beispiel solcher Einflüsse die Verbindung des Deutschunterrichtes mit dem Lehren der deutschen Geschichte Schlesiens sein soll. Es geht nicht einmal mehr darum, dass jede Geschichte Schlesiens den deutschen Teil beinhalten muss, weil er einfach Fakt ist, sondern vielmehr um die Reihe von Rechtsdokumenten und Traditionen, die der Aussage Czarneks entgegenstehen.

Eines dieser Dokumente ist der Nachbarschaftsvertrag mit Deutschland, in dessen Paragraf 21 die Rede davon ist, dass man die Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit „im Zusammenhang mit dem Unterricht von Geschichte und Kultur in Bildungseinrichtungen“ berücksichtigen werde. Der Unterricht der Sprache und der Geschichte der Regionen, die von einer nationalen Minderheit bewohnt wird, ist garantiert im Minderheitengesetz, in den von Polen ratifizierten Dokumenten des Europarates und vielen anderen. Wenn also jemand meint, dass es sträflich sei, die deutsche Geschichte Schlesiens zu unterrichten, bedeutet das, er stellt die polnische Gesetzgebung in Frage, aber auch, er will hier keine einheimischen Einwohner, deren Abstammung in der deutschen Geschichte Schlesiens verwurzelt ist. Und dass „wir hier nicht gern gesehen werden.“

Bernard Gaida

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