Auf die Einladung des polnischen Ministeriums für Inneres und Verwaltung, an den Arbeiten zum „IV. Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in der Republik Polen in den Jahren 2017-2021“ mitzuwirken, hat der polnische Bürgerbeauftragte Marcin Wiącek seine Bemerkungen zusammengestellt und in einem Schreiben veröffentlicht.
In dem Schreiben stellt der Ombudsmann fest:
Zu den Interventionen, die erwähnt werden sollten, gehören u. a. Fragen im Zusammenhang mit dem Erlernen der Sprache einer nationalen Minderheit durch Schüler, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören. Der Menschenrechtskommissar griff unter anderem die Frage der Unmöglichkeit auf, eine Minderheitensprache als Gegenwartssprache zu erlernen. Auf dieses Problem wurde vor allem von den Organisationen der deutschen Minderheit in Polen hingewiesen (XI.813.14.2019). Im Berichtszeitraum griff der Bürgerbeauftragte auch einen Fall auf, in dem es um die Begrenzung der ursprünglich im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für den Sprachunterricht nationaler und ethnischer Minderheiten durch den Sejm der Republik Polen ging, infolgedessen die Subvention für die Kommunalverwaltung für den Deutschunterricht im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 Mio. PLN gekürzt wurde. Ein solches Verfahren wirft weiterhin Bedenken des Bürgerbeauftragten hinsichtlich der Vereinbarkeit u.a. mit der Verfassung der Republik Polen (XI.813.18.2021) auf.
Den vollständigen Inhalt des Briefes können Sie HIER nachlesen (PL).
Die Charta wurde 1992 vom Europarat gebilligt, um Regionalsprachen und Minderheitensprachen in Europa zu schützen und zu fördern. Polen hat das Dokument am 12. Februar 2009 ratifiziert; es trat in Kraft am 1. Juni 2009.
Quelle: Polnischer Bürgerbeauftragter